Aktionsfrühling gegen die Bundeslager!

Gefunden auf barrikade.info

Wir rufen diesen Frühling zu möglichst vielen Aktionen gegen die neuen Bundeslager und das Migrationsregime auf!!!

Am 1. März 2019 tritt ein verändertes Asylgesetz in Kraft. Mit der Neustrukturierung des Asylverfahrens werden die Betroffenen ab sofort in sogenannten ‚Bundesasylzentren‘ untergebracht. Wir bezeichnen sie bewusst als Lager! Betroffene werden dadurch vom Rest der Gesellschaft isoliert und sind ständiger Kontrolle unterworfen. Diese Lager schaffen zwei Kategorien von Menschen und trennen uns in Illegale und Legale!

Es liegt in unserer Verantwortung, die Lagerisierung in der Schweiz und das dahinterstehende Migrationsregime zu bekämpfen und uns solidarisch mit allen Betroffenen zu zeigen. Lasst uns diese Politik, die einsperrt, kategorisiert und ausschafft nicht mittragen!

Wir rufen deshalb diesen Frühling zu möglichst vielen Aktionen gegen diese neuen Bundeslager und das Migrationsregime auf!!!

Lasst uns mit allen möglichen Mitteln und Methoden dem Staatssekretariat für Migration (SEM) und den involvierten Akteur*innen zeigen, dass unsere Solidarität und unser Verlangen nach Freiheit stärker sind, als ihre Lager und Ausschaffungsknäste!

Lasst uns kreativ sein! Es gibt unendlich viele Möglichkeiten. Hier ein paar Vorschläge:

  • Recherche: Was passiert hinter den Mauern und Zäunen?
    Infos recherchieren, teilen und publik machen.
  • Informationen verbreiten: Infos verbreiten über die Bundeslager! Viele Menschen wissen nicht, was da gerade abgeht. Redet im Alltag mit Familie und Freund*innen darüber, verteilt Texte, Videomaterialen und nutzt die Ausstellung zu den Bundeslagern. Organisiert Themenmonate. Kreiert selbst etwas; veröffentlichen und verteilen nicht vergessen.
  • Direkten Kontakt und Unterstützung von Betroffenen: Wir können die Isolation der Lager durchbrechen, indem wir z.B. vorbeigehen, mit Betroffenen sprechen, Fahrdienste anbieten, Kontakte zu solidarischen Rechtsanwält*innen vermitteln, Informationsaustausch zwischen Innen und Aussen ermöglichen etc.
  • Öffentliche Aktionen, Demos etc.: Plakat- oder Flyeraktionen, Demos, ein (unsichtbares) Strassen(bahn)theater, Platzbesetzungen, Lager- und Knastspaziergänge, Transpis hängen, Sticker designen und verkleben, Blockaden, Baustellenbesetzungen etc.
  • Sabotage und direkte Aktionen: Sand ins Getriebe streuen, ein bisschen stören, die Kosten in die Höhe treiben, Ausschaffungen blockieren! Es gibt bestimmt für alle ein geeignetes Werkzeug den Verantwortlichen zu zeigen, dass das Fass am überlaufen ist.
  • Vernetzung: Es ist wichtig, die verschiedenen Aktionen sichtbar zu machen, unsere Kämpfe zu vernetzen und in einen Zusammenhang zu bringen. Alles, was in diesem Frühling gegen die Bundeslager geschieht, kann z.B auf barrikade.info veröffentlicht werden, um die Stärke und die Diversität unseres Widerstandes sichtbar zu machen!

Ihr seht, unsere Handlungsmöglichkeiten gegen die Bundesasyllager sind unzählig, für alle ist was dabei und alle Formen des Widerstandes dagegen sind wichtig und ergänzen sich!

Nun nichts wie ab, bildet Banden, schmiedet Pläne, bastelt, malt, druckt, verbündet euch, spaziert, demonstriert oder schleicht umher in den vielen Nächten und Tagen dieses Frühlings! Veröffentlicht eure Tätigkeiten auf barrikade.info oder schickt sie uns per E-Mail an nolager@immerda.ch (denkt an Verschlüsselung und an Metadaten!). Lasst uns unsere Wut auf diesen Angriff gegen die Freiheit sichtbar machen, unsere Aktionen und Informationen veröffentlichen und sie zusammenführen.

Für die Freiheit,
Bundeslager bekämpfen!

Standorte Bundeslager

Bern

Temporäres Verfahrenslager Bern

  • 350 Plätze
  • Betreiberin: ORS
  • Sicherheitsdienst: Securitas
  • Lage: Zieglerspital Stadt Bern
  • Betrieb: Voraussichtlich bis 2023

Ausschaffungslager Kappelen-Lyss

  • 160 Plätze, Ausbau zu 270 Plätzen
  • Lage: Industrie Süd
  • Betrieb: Seit Juli 2018, Vollbetrieb voraussichtlich 2021

Nordwestschweiz

Verfahrenslager Basel

  • 350 Plätze
  • Betreiberin: ORS
  • Lage: Bässlergut, zwischen Grenze und Knast
  • Betrieb: Ab 2019

Ausschaffungslager Flumenthal

  • 250 Plätze
  • Lage: Zwischen Knast, Autobahn und Aare, kein ÖV
  • Betrieb: Ab 2019

Zürich

Ausschaffungslager Embrach

  • 120 Plätze, bis 2019 Ausbau zu 360 Plätzen
  • Betreiberin: ORS
  • Sicherheitsdienst: Securitas
  • Lage: Ausserhalb des Dorfes, neben einer psychiatrischen Klinik
  • Betrieb: Seit März 2017, Vollbetrieb ab 2019

Verfahrenslager Zürich

  • 360 Plätze
  • Betreiberin: AOZ
  • Lage: Duttweiler-Areal
  • Betrieb: Ab Herbst 2019

Temporäres Verfahrenslager Zürich (Juchhof)

  • 330 Plätze
  • Betreiberin: AOZ
  • Sicherheitsdienst: SIP
  • Lage: Stadt Zürich
  • Betrieb: Testbetrieb seit 2014, voraussichtlich bis Herbst 2019

Temporäres Verfahrenslager Zürich (Förrlibuckstr.)

  • 50 Plätze
  • Betreiberin: AOZ
  • Lage: Stadt Zürich
  • Betrieb: Testbetrieb seit 2014, zuständig für Verfahren der Insass*innen vom Juchhof

Ausschaffungslager Rümlang

  • 150 Plätze
  • Lage: Militäranlage Haselbach
  • Betrieb: Ab 2023

Westschweiz

Temporäres Ausschaffungslager Vallorbe

  • 250 Plätze
  • Betreiberin: ORS
  • Sicherheitsdienst: Securitas
  • Lage: 48min ÖV bis Lausanne Bahnhof
  • Betrieb: Bis alle drei dauerhaften Bundeslager bestimmt sind

Ausschaffungslager Giffers

  • 300 Plätze (50 Reserve)
  • Betreiberin: ORS
  • Sicherheitsdienst: Securitas
  • Lage: 25min ÖV bis Freiburg Bahnhof
  • Betrieb: Testbetrieb seit April 2018

Verfahrenslager Boudry (Perreux)

  • 480 Plätze
  • Betreiberin: ORS
  • Sicherheitsdienst: Securitas
  • Lage: 25min ÖV bis Neuenburg Bahnhof; Auf dem Gelände der psychiatrischen Klinik
  • Betrieb: Testbetrieb seit April 2018

Besonderes Lager Les Verrières

  • 60 Plätze
  • Lage: 5km ausserhalb des Dorfes
  • Betrieb: Voraussichtlich ab Mitte 2018 Pilotprojekt

Ausschaffungslager Genf (Grand-Saconnex)

  • 250 Plätze
  • Betreiberin: ORS
  • Lage: Direkt beim Flughafen Genf
  • Betrieb: Ab 2022

Zentral- und Südschweiz

Verfahrenslager Balerna/Novazzano

  • 350 Plätze
  • Lage: Zwischen Balerna und Novazzano
  • Betrieb: Ab 2022

Verfahrenslager Chiasso

  • 130 Plätze
  • Betreiberin: ORSD
  • Lage: Direkt an der Grenze zu Italien
  • Betrieb: Ab 2019

Temporäres Bundeslager Sarnen

  • 240 Plätze, Ausbau zu 340 Plätzen
  • Betreiberin: ORS
  • Sicherheitsdienst: Securitas
  • Lage: Glaubenbergpass
  • Betrieb: Seit 2016, Vollbetrieb ab 2019

Ausschaffungslager Schwyz

  • 340 Plätze
  • Standort noch unklar

Ostschweiz

Verfahrenslager Altstätten

  • 390 Plätze
  • Lage: Stadtrand, neben Knast
  • Betrieb: Ab 2023

Ausschaffungslager Kreuzlingen

  • 310 Plätze
  • Betreiberin: AOZ
  • Lage: Kreuzlingen
  • Betrieb: Ab 2019

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

‚Besondere Zentren‘ für ‚renitente‘ Menschen

Der Bund plant zwei sogenannte ‚besondere Zentren‘, um geflüchtete Menschen, die sich gegen die herrschenden Strukturen wehren, zu isolieren.

Um diese Menschen, die zum Beispiel die Hausordnung missachten, sich Anweisungen widersetzen oder den Betrieb stören, noch intensiver zu prekarisieren und von anderen Menschen abzusondern, erschafft der Bund die Kategorie ‚renitent‘. Die ‚besonderen Zentren‘ sind konzipiert, um sogenannt ‚renitente‘ Menschen zu bestrafen, ohne dass diese eine Straftat im eigentlichen Sinne begangen
haben.

Dadurch wird eine Art Lager innerhalb der Lager geschaffen, um der Verbreitung von Widerstand entgegenzuwirken und mögliche aufständische Situationen im Keim zu ersticken. Durch die möglichen Sanktionen wird eine Drohkulisse aufgebaut, welche die Menschen einschüchtern und zum Schweigen bringen und somit die Ruhe und Ordnung in den Lagern erhalten soll.

Willkürliche Straf- und Drohkulisse
Dem Lagerpersonal werden klare Macht- und Bestrafungsinstrumente bereitgestellt. Schon bei kleineren Verstössen gegen die strikte Ordnung im Lager können willkürlich Sanktionen ausgesprochen werden, was eine disziplinierende und eine abschreckende Wirkung auch auf andere Insass*innen haben soll. Die Kriterien sind sehr offen und schwammig formuliert. Sich einmalig einer Verhaltensanweisung des Personals zu widersetzen reicht aus, um in ein ‚besonderes Lager‘ abgesondert zu werden.

Weitere Einschränkungen
Der zuständige Kanton ist verpflichtet, den Betroffenen in den ‚besonderen Zentren‘ eine Ein- oder Ausgrenzung zu verordnen. Das heisst, ihnen beispielsweise das Verlassen des Geländes oder das Betreten des Dorfes zu verbieten. In ‚besonderen Zentren‘ sollen nur Sachleistungen aber keine
Barauszahlungen abgegeben werden, meinte Sommaruga 2012 vor dem Nationalrat. Die Kombination dieser Massnahmen zeigt ein durchdachtes System um Menschen sozial zu isolieren auf. Auch wenn sie nicht direkt, wie in Ausschaffungshaft, eingemauert sind, bestehen haftartige Zustände. Den Menschen wird durch Ausgangssperre, Eingrenzung und mangels Geld die Möglichkeit entzogen, soziale Kontakte zu pflegen, sich zu organisieren, Hilfe zu suchen oder traumatische Erlebnisse zu verarbeiten.

Geographische Lage
Auch die geographische Lage solcher Lager zeigt wie gezielt die Isolation durchgesetzt wird. Der Bund hat eine Liegenschaft etwa fünf Kilometer ausserhalb von Les Verriers NE gekauft. Les Verriers liegt enorm abgelegen direkt an der französischen Grenze im hinteren Val de Travers. Die nächste grössere Ortschaft Neuenburg liegt eine Stunde Fussmarsch bis zum nächsten Bahnhof und danach über eine Stunde Bus- und Zugfahrt entfernt. Ohne Geld kann sich jedoch niemand das Retourticket für 16.40 Fr leisten.

Bisher ist erst das Lager für die Westschweiz festgelegt. Der Standort
für die Deutschschweiz ist noch nicht öffentlich bekannt.

Beschwerdemöglichkeit gegen Freiheitsentzug
Theoretisch besteht die Möglichkeit gegen eine Einweisung in ein ‚besonderes Zentrum‘ Beschwerde einzureichen. Durch die soziale Isolation wird dies jedoch praktisch verunmöglicht. Beschwerden hätten grundsätzlich eine aufschiebende Wirkung, in diesem Falle erhält das SEM
aber das Sonderrecht, die aufschiebende Wirkung entziehen zu können.

Das SEM hat noch nicht kommuniziert, wie genau die ‚besonderen Zentren‘ geregelt werden sollen. Momentan wird noch diskutiert wie restriktiv die Massnahmen in einem solchen Zentrum gehandhabt werden können, um noch als Freiheitsbeschränkung und nicht als Freiheitsentzug gewertet zu werden.

Möglicherweise werden die Behörden das Gebiet um das Dorf Les Verriers in eine Eingrenzung miteinschliessen um einer Klage wegen Freiheitsentzug zuvor zu kommen. Gegen Freiheitsentzug könnte vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt werden. Gegen Freiheitsbeschränkung kann nur vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt werden.

Die Kantone können aber auch juristische Entscheide umgehen, indem sie die Klagenden kurz vor einem Entscheid in ein anderes Lager verlegen und so das Rechtsschutzinteresse (also der Grund zur Klage) wegfällt. So umgeht beispielsweise der Kanton Bern gekonnt Beschwerden von Menschen in Ausschaffungshaft, die im Regionalgefängnis Stadt Bern unter Untersuchungshaftbedingungen eingesperrt werden.

Zur Entwicklung des Asylregimes

Das erste Asylgesetz wurde 1981 eingeführt. Seither wurde es häufiger als jedes andere Gesetz verändert und dabei jedes Mal verschärft. Vor dem ersten Asylgesetz wurden alle Fälle über das ‚Ausländergesetz‘ geregelt. Mit der Einführung des Asylgesetzes und der Zunahme der Asylgesuche kam die Debatte über ‚richtige und falsche Flüchtlinge‘ vermehrt auf. Diese und ähnliche hetzerischen Debatten wurden von Beginn an von rechtspopulistischen Parteien und deren Umfeldern gefördert, um weiteren Verschärfungen den Weg zu bereiten. Während sich Parteien und Politiker*innen mit dieser Thematik auf die eine oder auf die andere Weise profilieren wollen, werden Meinungen und Bedürfnisse der betroffenen Menschen kaum beachtet oder gänzlich überhört. Die rechtspopulistischen Parteien verbreiten Feindbilder und schüren Angst vor migrierten Menschen. Seit langem prägen sie die Thematik und die gesamte Parteienlandschaft beteiligt sich immer stärker an ihrem rassistischen Diskurs.

Europäische Abschottung
Im Jahr 2004 wurden die Schengen- und Dublin-Abkommen unterschrieben. Das Schengen-Abkommen öffnete die Grenzen innerhalb Europas für einen flexibleren Markt und für Menschen mit einer europäischen Staatsbürger*innenschaft. Gleichzeitig wurde der Fokus stärker auf die Aussengrenzen gelegt. Damit wurde das Bild eines „gemeinsamen Europas“, vereint gegen den „Rest“, konstruiert. Das Dublin-Abkommen besagt, dass migrierte Menschen nur im ersten Land, welches sie innerhalb des Schengen-Raums betreten, ein Asylgesuch stellen können. Versuchen sie es in einem weiteren, werden sie zurück ins Erstankunftsland deportiert.

Im Zuge dieser Abschottungspolitik wurde auch der europäische Grenzschutz, ehemals ‚Frontex‘, heute ‚European Border and Coast Guard Agency’(EBCGA), errichtet. Diese Organisation wird finanziell und personell von den Schengen-Mitgliedsstaaten getragen. Neben dem Überwachen der Aussengrenzen sind sie zuständig für die „Gefahrenanalyse“ an eben diesen. Anhand dieser Analyse wird entschieden, welche Grenzabschnitte stärker überwacht werden sollen und welche Hilfsmittel dazu benötigt werden. Sie entwickelt zudem standartisierte Ausbildungen für die europäischen Grenzbewacher*innen. Die EBCGA ist im Moment vor allem im Mittelmeerraum und in Osteuropa tätig und bewacht die Grenzen auf dem Land sowie auf dem Wasser mit militärischen Mitteln. Ihr Budget steigt von Jahr zu Jahr und es wird geplant, die Organisation noch weiter auszubauen.

Neueste Asylgesetzrevision
Die letzte grössere Asylgesetzrevision wurde im Jahr 2016 von der Stimmbevölkerung angenommen. Anders als bei den früheren Revisionen, die meist von ‚rechten‘ Parteien unterstützt und von ‚linken‘ abgelehnt wurden, wurde diese Verschärfung von der SP-Bundesrätin Simonetta Somaruga entworfen und von der SP unterstützt.

Bei dieser Revision wurden, neben anderen Verschärfungen, die beschleunigten Asylverfahren und die sogenannten Bundeszentren eingeführt. In diesen sollen über 5000 Lagerplätze, verteilt auf sechs Regionen, geschaffen werden. Zudem sollen in jeder Region mindestens ein Verfahrenszentrum und ein Ausreisezentrum entstehen. Neben diesen Lagern werden zwei ‚besondere Zentren‘ für ‚renitente‘ Asylsuchende geschaffen. Insgesamt sollen 16 Bundeslager errichtet werden. Die schon bekannten Betreiberinnen der neuen Bundeslager sind die Asyl-Organisation Zürich (AOZ) und die ORS Service AG.

Eine wichtige Änderung im Zuge der Revision ist die Zentralisierung. Neben der Unterbringung der Menschen sollen möglichst alle beteiligten Stellen und Verfahrensschritte in den Zentren gebündelt werden; so zum Beispiel die medizinische Betreuung, die Schule, das Erfassen der erkennungsdienstlichen Massnahmen (Fingerabdrücke u.ä). Diese Änderungen sollen zur allgemeinen Beschleunigung der Asylverfahren beitragen, was einerseits zu einer Senkung der Ausgaben führen soll und andererseits die asylsuchenden Menschen gegenüber dem Rest der Gesellschaft isoliert.

2014 wurde in Zürich mit dem Testbetrieb eines solchen Bundeslagers begonnen. Seitdem wurde nach Standorten gesucht, Gebäude wurden zu Lagern umgebaut und weitere Testbetriebe gestartet. Im März 2019 sollen die Bundeslager schweizweit betriebsbereit sein und vollständig auf das neue System umgestellt werden.


Europäische Lagerpolitik
Als Vorbild für die Bundeslager dienen der Schweiz die geschlossenen Lager in Holland. Diese Zentralisierung und das dazugehörige „beschleunigte Verfahren“ sind wiederum Vorbild für angrenzende Länder wie Deutschland und Italien. Zur europäischen Lagerpolitik gehört auch das Verschieben der Aussengrenze auf die südliche Seite des Mittelmeers. So arbeitet die EU mit Libyen zusammen, um die geflüchteten Menschen bereits dort abzufangen, in „Auffanglager“ zu internieren und nach Möglichkeit direkt in die Länder, aus denen sie migriert sind, rückzuschaffen. In Zusammenarbeit mit der Afrikanischen Union und den Vereinten Nationen wurden 2016 aus Libyen 3‘000 Menschen, 2017 bereits 20‘000 Menschen rückgeschafft. Das Ziel, Menschen gar nicht erst nach Europa einreisen zu lassen, sondern bereits vorher abzufangen, verfolgt auch das sogenannte EU-Türkei-Abkommen, welches im März 2016 unterschrieben wurde.

Widerstand gegen die Bundeslager

Der Widerstand gegen die Bundeslager ist vielfältig. Dabei spielt die eigene Position und Rolle innerhalb dieser Maschinerie eine bedeutende Rolle. Ist man selbst in den Lagern eingesperrt, sind die Möglichkeiten andere, als wenn man nicht direkt von dieser rassistischen Politik betroffen ist. Diese Ausstellung ist von Menschen gemacht, die ausserhalb der Bundeslager Widerstand leisten, daher wurde auch aus dieser Position geschrieben.

Alle können und sollen sich eine Meinung zum Thema Bundeslager, Asylgesetze und Bewegungsfreiheit bilden und sich positionieren. Es ist möglich und wichtig, dass man sich organisiert und sich gegen Unterdrückung und Diskriminierung stellt. Anstatt die Verantwortung an Politiker*innen abzugeben, können wir uns hier und jetzt zusammenschliessen und kollektiv neue Handlungsansätze finden. Für das selbstorganisierte, kollektive Handeln gibt es unzählige Möglichkeiten, einige davon werden auf diesem Plakat vorgestellt.

Besetzung
In Zürich, Genf, Lausanne und auch an anderen Orten gab es mehrere Besetzungen von Menschen, die vom Migrationsregime direkt betroffen sind. Durch diese Besetzungen wollen sie Raum ausserhalb der einsperrenden Asyllager schaffen, in dem sie sich autonom organisieren können. Ausserdem können solche Räume als Vernetzungspunkte dienen. → Zitat (Kasten)

Im Winter 2015 wurde das damals leerstehende Zieglerspital in Bern besetzt. Diese Besetzung fand als Protest gegen das geplante temporäre Bundeslager statt. Aufgrund der angedrohten Räumung blieb es bei einer symbolischen Besetzung mit einem Informationswochenende. Durch diese Besetzung kam es einerseits zu einem Austausch, andererseits zu einer öffentlichen Wahrnehmung und Thematisierung der Kritik an den Bundeslagern.

Sabotage und Direkte Aktion
Durch regelmässige angedrohte und durchgeführte Sabotageaktionen gegen eine Transportfirma, welche in Zürich die Menschen täglich vom Testbetrieb zu einem unterirdischen Zivilschutzbunker fuhr, zog sich diese aus dem Auftrag zurück. Dadurch konnte der reibungslose Ablauf des menschenverachtenden Systems gestört werden.

Im Herbst 2016 wurden noch während der Zeit des Umbaus des heutigen Bundeslagers in Giffers durch eine Sabotageaktion ein Wasserschaden ausgelöst. Dadurch wurde die Inbetriebnahme um ungefähr ein halbes Jahr verzögert und die Kosten wurden massiv erhöht.

Seit 2017 wird in Basel das Bässlergut-Gefängnis ausgebaut, gleichzeitig entsteht dadurch mehr Platz für den Ausschaffungsknast. Auf dieses Bauprojekt folgte ein breiter, regionenübergreifender Widerstand. Mehrere beteiligte Firmen wurden angegriffen, insbesondere die bauleitende Firma „Implenia“.

Gegeninformation und Recherche
In mehreren Städten entstanden in den letzten Jahren Zeitungsprojekte rund um das Thema Migration und Asylmaschinerie. Die Zeitungen werden von direkt betroffenen und von solidarischen Menschen erstellt. So gibt es zum Beispiel das „Fiasko“ aus Basel, die „Renitente“ aus Luzern und das „enough“ aus Zürich.

Auf mehreren Webseiten werden zudem Informationen und Recherchen gesammelt (→ siehe Plakat „Selbstverständnis und weiterführende Links“)

Im Moment sind die Diskurse rund um das Thema Migration stark von bürgerlichen Medien geprägt. Dies führt dazu, dass oft nur die Perspektive der Privilegierteren gehört wird. Daher ist es wichtig, Gegeninformationen zu sammeln, die Stimmen der Betroffenen zu hören sowie autonome Medien aufzubauen und zu verbreiten, um so die gesellschaftlichen Diskurse zu verändern.

Aktionen im öffentlichen Raum
In den letzten Jahren gab es unzählige Demonstrationen und andere Aktionen gegen Grenzen und Lager im öffentlichen Raum. Dabei wird die Wut auf die Strassen getragen, Kritik in den öffentlichen Raum gebracht oder Druck ausgeübt.

Bei angekündigten Kundgebungen von rechten Parteien oder Gruppierungen werden immer wieder Gegenproteste angedroht und durchgeführt. Schon mehrmals konnten so die geplanten Veranstaltungen verhindert oder gestört werden.

Widerstand in den Lagern
Die Menschen, die in den Lagern leben müssen, leisten täglich Widerstand. Da erst drei Bundeslager in der Testphase sind, gibt es erst wenige Erfahrungen zu spezifischem Widerstand gegen die Bundeslager. In den bisherigen Asyllagern gab es immer wieder kleinere oder grössere Aufstände, bei denen zum Beispiel das Inventar zerstört oder der Sicherheitsdienst angegriffen wurde. So zum Beispiel Anfang 2018 in Kriens. Diese Aufstände entstehen oft im Zuge von weiteren Verschärfungen und drücken die Wut der betroffenen Menschen aus.

Die durchdringende Repression und die möglichen negativen Konsequenzen auf den Asylentscheid halten viele Menschen davon ab, sich zu wehren. Ausserdem fehlt häufig eine spürbare Solidarität von aussen, welche die Menschen in ihrem Widerstand bestärken könnte.


Übersetztes Zitat aus einem Interview von Ajour-Mag mit einer Person aus der Besetzung in Zürich:
Für diese Gruppe ist die Besetzung eine Reaktion auf die Repression in den Camps. Die Bedingungen in den Lagern sind nicht für Menschen. Es bringt die Menschen dazu, nach anderen Orten zu schauen, wo sie in Gesellschaft leben können. Einen Platz in der Gesellschaft zu haben ist grundlegend für einen Menschen. Wir sahen also die leeren, verlassenen und verwüsteten Häuser in Zürich und dachten, wieso nicht dort leben? Wieso nicht dort leben, anstelle der Bunker, wo du wie in einem Gefängnis lebst, wo du keinen Raum zum Handeln und Rebellieren für unsere Freiheit hast?

 

Vom Lager zum Flughafen

Was sind Ausschaffungslager?
Mit der Neustrukturierung des Asylverfahrens soll der Staat effizienter ausschaffen können. Die sogenannten Bundesasylzentren ohne Verfahrensfunktion (mit Warte- und Ausreisefunktion) – auch ‚Ausreisezentren‘ genannt – dienen der räumlichen Konzentration der Menschen, die ausgeschafft werden sollen. Für die Vorbereitung einer Ausschaffung sind maximal 100 Tage vorgesehen. Bereits während der Beschwerdephase, die noch zum Asylverfahren gehört, werden Personen in die Ausschaffungslager gebracht. Durch die Verlegung in andere Lager wird es für die betroffenen Personen erschwert oder verunmöglicht, unabhängige rechtliche Unterstützung zu finden. Eine weitere Strategie des Staatssekretariats für Migration (SEM), um die Zahl der Beschwerden gering zu halten.

Pro Region wird es ein bis drei Ausschaffungslager geben. Bis jetzt stehen die Standorte Embrach, Rümlang, Kreuzlingen, Flumenthal, Kappelen, Prêles, Giffers, Vallorbe und Grand-Saconnex fest.

Wie wird die Ausschaffungspraxis mit den Ausschaffungslager aussehen?
Die Ausschaffungslager sind erst im Entstehen und es ist unklar, welche Funktion sie in der Ausschaffungsmaschinerie genau einnehmen werden. Erfahrungsberichte aus dem Testbetrieb Juchhof zeigen auf, wie die Ausschaffungspraxis in den künftigen Bundeslagern vermutlich aussehen wird. Personen berichten, dass sie im Juchhof ohne Vorwarnung mitten in der Nacht geweckt und in Handschellen gefesselt in den Knast gebracht wurden, um von dort aus ausgeschafft zu werden. Dieses Verfahren ist bewusst gewählt, da so der Widerstand seitens der Betroffenen wie auch von solidarischen Menschen erschwert wird. Zudem wird die Wahrscheinlichkeit einer Flucht vor der Durchführung der Ausschaffung gesenkt. Es ist davon auszugehen, dass auch in Zukunft die Menschen, die sich weigern, die ‚Ausreisefrist‘ einzuhalten, oder die sich anderweitig widersetzen, aus den Ausschaffungslagern in Ausschaffungsknäste gesteckt werden.

Zwangsmassnahmen: Ausschaffungen und Knast
Menschen, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, erhalten eine sogenannte Ausreisefrist. Während dieser Zeit werden sie vom Staat gezwungen, die Schweiz ‚freiwillig‘ zu verlassen.
Wenn die Frist der ‚freiwilligen Ausreise‘ abgelaufen ist, versucht der Staat, Menschen durch Einleiten von Zwangsmassnahmen auszuschaffen. Viele Personen werden deswegen bis zu eineinhalb Jahre in den Knast gesteckt und müssen dort auf ihre Ausschaffung warten. Es gibt dabei drei verschiedene Haftformen: Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft. Die Einknastung dient dem Ziel, die Durchführung einer späteren Ausschaffung sicherzustellen und Druck aufzubauen. Die betroffenen Personen erfahren den Zeitpunkt der Ausschaffung oft nicht und werden mitten in der Nacht geweckt, gefesselt zum Flughafen transportiert und ausgeschafft. Wer sich wehrt, erhält oftmals unter Zwang Beruhigungsmedikamente.

Ausschaffungen: Wer profitiert davon?
Viele verschiedene Akteur*innen sind
Teil der Ausschaffungsmaschinerie, doch niemand will in der Öffentlichkeit zu diesem menschenverachtenden Geschäft stehen und Verantwortung dafür übernehmen. Transportunternehmen wie beispielsweise Air France, Securitas und die SBB, die Gefangenentransporte durchführen, oder die Oseara AG, die medizinische Gutachten erstellt, machen im Auftrag der Behörden unheimliche Profite mit dem Ausschaffen von Menschen.

Rückkehrhilfe‘: Ausschaffungen mit humanitärem Deckmantel
In den Ausschaffungslagern sowie in anderen Bundeslagern haben bisher die Rückkehrberatungsstelle des Kantons Zürichs und die International Organisation for Migration (IOM) den Auftrag für die sogenannte ‚Rückkehrberatung und -hilfe‘ erhalten. Dabei werden sie vom SEM finanziert. Der Staat hat ein grosses Interesse daran, dass möglichst viele abgelehnte Personen ‚freiwillig‘ ausreisen. So werden die Betroffenen – je nachdem wie früh sie dem Druck, ‚auszureisen‘, nachgeben – für ihre ‚freiwillige Rückkehr‘ mit bis zu 2‘000 CHF bezahlt. Für das SEM eine kostengünstige Alternative zu Zwangsausschaffungen.

Diese gern betonte Freiwilligkeit‘ ist angesichts des Drucks, der auf die Betroffenen mit der Androhung einer Zwangsausschaffung ausgeübt wird, ein Hohn. Die NGOs und andere Institutionen, die Aufträge des SEM ausführen, sind nichts als der verlängerte Arm des Staates. In diesem Fall ist ihre Aufgabe die kostengünstige Abschiebung von Menschen. Das SEM profitiert zudem vom humanitären Ruf von NGOs wie der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH), der IOM, der Caritas oder der Kirchlichen Kontaktstelle für Flüchtlingsfragen (KKF), welche im bisherigen System die ‚Rückkehrhilfe‘ durchführen. Sie erhalten und reproduzieren das Bild einer ‚menschenwürdigen Migrationspolitik‘. Doch diese NGOs setzen sich weder mit den grundlegenden Problemen des Migrationsregimes auseinander, noch tragen sie in irgendeiner Form dazu bei, dass sich die Situation für die Betroffenen verbessert. Im Gegenteil: Sie tragen Verantwortung für die Abschiebepraxis der Schweiz und sind Akteur*innen des Migrationsregimes.


Auszug aus der WoZ vom 23. Juni 2016
In der Abflughalle weigern sich zwei Männer, einer von ihnen ebenfalls aus Afghanistan, das Flugzeug zu betreten. Mohammad K. sieht, wie die PolizistInnen sie auf den Boden legen und an Füssen, Oberschenkeln, Händen und Oberarmen fesseln. Wie sie ihnen einen Helm und ein Spucknetz über den Kopf ziehen und sie in das Flugzeug tragen: «Wie ein Paket», erinnert sich Mohammad K. Er hat Angst und steigt ohne Widerstand ein. Die beiden gefesselten Männer im Flugzeug schreien und weinen laut. Der eine sitzt zu Mohammads rechter Seite, zwischen ihnen der Mittelgang. Mohammad sieht, wie die Polizei den Arzt ruft, wie dieser dem Weinenden eine Spritze in den Hals verabreicht. Minuten später ist der Mann ruhig.

Der Alltag im Bundeslager

Bundeslager sind Orte der Fremdbestimmung und Entmächtigung. Der triste Alltag in einem Bundeslager ist ein Wechselspiel zwischen einer strikten Hausordnung und gähnender Langeweile. Die klaren Regeln und Einschränkungen machen es schwierig, soziale Kontakte zu pflegen oder sich mit Menschen ausserhalb des Lagers zusammen zu schliessen. Ausgangssperren, mangelhafte medizinsche Versorgung, Verbote und Demütigungen sind Teil der alltäglichen Schikanen durch die Behörden und die Lagerleitung. In den Testbetrieben und den geplanten neuen Bundeslagern sind bisher die Asyl-Organisation Zürich (AOZ) und die ORS Service AG (ORS) zuständig für die Lagerleitung.

Ausgangszeiten, Kontrollen und Verbote
In der Regel gelten im Lager 16 Stunden Ausgangsperre pro Tag. Das Lager darf laut Hausordnung des Staatssekretariats für Migration (SEM) nur mit Ausgehbewilligung zwischen 09:00 und 17:00 verlassen werden. Alle Personen, die das Gebäude verlassen oder betreten, werden von einem Überwachungsdienst, wie beispielsweise der Securitas AG oder der Sicherheit Intervention Prävention‘ (SIP), durchsucht. Für alle Sachen, die Insass*innen ins Zentrum mitnehmen wollen, müssen sie Quittungen vorweisen können. Die meisten Esswaren sowie Musik- ,Ton- und Videogeräte sind verboten. In den Lagern darf zudem nicht gekocht werden. Das Essen wird geliefert und nur zu bestimmten Zeiten abgegeben. Eine weitere Art, Menschen zu entmündigen.

Arbeitszwang und Beschäftigungsprogramme
Die Bewohnner*innen sind verpflichtet ohne Entlöhung Hausarbeiten innerhalb des Lagers zu erledigen. So können sich die Betreiber*innen Kosten bei Reinigung und Unterhalt sparen. Die einzige realistische Möglichkeit, legal Geld zu verdienen, besteht in der Teilnahme an sogenannten ‚Arbeitsintegrationsprogrammen‘. Oftmals organisieren die gleichen Organisationen und Firmen, welche die Lager leiten, gleichzeitig die Beschäftigungsprogramme. So profitieren die ORS und die AOZ gleich doppelt an der Verwaltung der betroffenen Menschen. Private Firmen sowie Gemeinden profitieren ihrerseits von Billigstarbeitskräften – die Arbeit wird minimal oder gar nicht entlöhnt. Ein Beispiel sind die Putzarbeiten bei SBB, Bernmobil, VBZ und weiteren öffentlichen Verkehrsmitteln. Diese Form von Arbeitsrekrutierung ist höchst zwanghaft, ausbeutend und demütigend.

Beim Eintritt in ein Bundeslager sind gemäss der Hausordnung alle gezwungen, ihre gesamten Ersparnisse zu hinterlegen. In Kombination mit den sehr geringen Geldabgaben (3 Fr. pro Tag) führt dies zu einer sehr prekären Situation für die Betroffenen.

Medizinische Versorgung
Bewohner*innen eines Bundeslagers haben keinen freien Zugang zu medizischer Versorgung und Ärzt*innen. Bei Beschwerden müssen sie sich beim internen Pflegepersonal melden, die dann anstelle der betroffenen Person entscheiden, ob ein*e Ärzt*in konsultiert werden darf. Der operative Leiter von ORS (Adrian Arbogast) unterstreicht in einem Interview im März 2018 gleich selbst, dass die ärztliche Versorgung möglichst knapp ausfallen soll: «Wir wollen vermeiden, dass das regionale Gesundheitssystem zusätzlich belastet wird».

Keinesfalls ‚offene Zentren‘
Der klar strukturierte und geregelte Lageralltag zeigt, dass das SEM sowie die Betreiber*innen klar die Politik verfolgen, Menschen möglichst effizient zu verwalten und zu kontrollieren. Dabei ist es Ziel des SEM, die Ausgaben tief zu halten. Die Betreiber*innen hingegen versuchen, so viel Gewinn wie möglich zu erwirtschaften. Die vielen Regeln und die strikten ‚Ausgeh‘-Zeiten verdeutlichen, dass es sich bei den neuen Bundeslagern keinesfalls um – wiBericht eines Menschen der im Zieglerspital untergebracht war (2016)e vom SEM propagiert – ‚offene Zentren‘, sondern um halbgeschlossene Lager handelt. Es fehlen nur wenige Verschärfungen, um aus den Bundeslagern geschlosse Zentren zu machen.


Bericht eines Menschen der im Zieglerspital untergebracht war (2016):
„In einem Zimmer sind zirka zehn Menschen in Doppelbetten, das Zimmer hat eine normale Krankenhauszimmer-Grösse. Die Fenster können nicht geöffnet werden, sie haben uns gesagt, das geht nicht.

Wir haben keine Möglichkeit selber zu kochen, es gibt „Schweizer Essen“. Wir haben keine Beschäftigung, es gibt keine Deutschkurse.

Am Morgen werden wir um 7 Uhr geweckt, dann gibt es Frühstück. Spätestens um 20 Uhr müssen wir im Zentrum sein. Wer später kommt, muss draussen schlafen. Um 22 Uhr ist Nachtruhe, wir haben dann quasi „Schalf-Pflicht“.

Das Handy muss abegegeben werden, wenn man das erste Mal im Lager ankommt. Dies bleibt dann beim Zentrum bis der Entscheid kommt ob man gehen muss oder bleiben kann (Anmerkung: Dies wurde mittlerweile geändert, die Menschen dürfen ihr Handy behalten). Internet gibt es nicht.

Es kommen viele Busse mit Menschen hier an, viele Menschen gehen aber gleich wieder weiter, wenn sie dieses Camp sehen. Ich denke viele gehen nach Deutschland.“

Bericht eines Menschen der seit über 15 Jahren in den Lagerstrukturen der Schweiz lebt:
„Es gibt verschiedene Firmen, die Zentren betreuuen. ORS ist direkt, hart. Das heisst, wenn du da bist im Zenzum: Machst du einmal einen Fehler, bist du draussen. Es gibt keine Verwahrnung. Kein Pardon.“

 

Die Welt der Grenzen und Lager

Dieses Plakat soll die Kritik gegen Bundeslager in einen grösseren Kontext setzen. Es werden einige Themen aufgegriffen, die vertieft werden können und sollen, aber diesen Rahmen sprengen würden. Für eine tiefere Auseinandersetzung gibt es ein Plakat mit weiterführenden Links und Informationen.

Das Asylgesetz
Die Bundeslager sind das neuste Produkt einer rassistischen, sich stets verschärfenden Politik und bedeuten einen weiteren tiefen Einschnitt in die Leben der Betroffenen. Das Asylgesetz unterteilt Menschen in verschiedene Gruppen, für welche unterschiedliche Gesetze gelten. Diese bestimmen darüber, wer wo und wie leben darf und führen dazu, dass Menschen aufgrund ihres Aufenthaltortes eingesperrt oder vertrieben werden. Menschen werden kategorisiert und aussortiert. Wer nicht in das Bild eines ‚richtigen Flüchtlings‘ passt, wird ausgeschafft oder muss untertauchen und sich unter prekärsten Verhältnissen in einem der wohlhabendsten Länder der Welt durchschlagen.

Der Wohlstand der Schweiz ist abhängig vom weltweiten Handel mit Ressourcen und Gütern, unter anderem Waffen. Der Handel wächst und wird stets liberalisiert. Die westlichen Länder und Unternehmen beuten weiterhin den globalen Süden aus. Zum Beispiel verschieben sie ihre Standorte in Regionen, in denen sie kaum Arbeitsgesetze einhalten müssen und den Lohn möglichst tief halten können. Weiter werden gut ausgebildete Fachkräfte in den Westen, während die Bewegungsfreiheit der Menschen, die für die Wirtschaft momentan keinen ‚Nutzen‘ erbringen, möglichst verhindert wird. Gerade die wirtschaftliche Fortsetzung des Kolonialismus und die Ausbeutung der Ressourcen verstärken die Abhängigkeiten und die weltweit ungleichen Verhältnisse. All dies sind Gründe zur Flucht.

Staaten und deren Gesetze
Die Welt ist unterteilt in Staaten, in welchen die jeweiligen Regierungen verschiedene Gesetze erlassen und auf verschiedene Arten durchsetzen. Die Territorien werden durch Machtkämpfe und Kriege ausgehandelt, welche seit jeher Leid und Verfolgung für die weniger privilegierten Menschen zur Folge haben.

Die Gesetze sind vor allem da, um ‚Eigentumsrechte‘ und Reichtum zu schützen und zu verteidigen sowie die Ökonomie zu stabilisieren. Somit richten sich die Gesetze vor allem gegen prekarisierte Bevölkerungsschichten. Sie sind nicht da, um das Wohl aller Lebewesen zu garantieren, und auch nicht zum Schutz gesellschaftlicher Minderheiten. Ein Blick auf die jährlichen Verurteilungen in der Schweiz verdeutlicht diese Annahme; neben Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz erfolgen die meisten Verurteilungen aufgrund von Eigentums- (Diebstahl und Raub) oder Drogendelikten sowie wegen fehlender Papiere. Dies spiegelt sich auch in den Gefängnissen wider.

Nationalismus und Herrschaft
Die verschiedenen Staaten stehen untereinander in ständigen Machtspannungen. Sie müssen sich sowohl gegen innen wie auch gegen aussen absichern und verteidigen. Die Aufrechterhaltung des Konstrukts der Nation ist dafür essentiel. Nationen bestehen immer aus einem aufwertenden „Wir“ und einem abwertenden „die Anderen“. Diese Unterteilung verstärkt die Konkurrenz unter den Menschen und es entstehen Feindbilder, welche Projektionsflächen für gesellschaftliche Missstände bieten. Ausserdem schaffen Nationen und Nationalismus den Nährboden für rassistische und faschistische Tendenzen. Durch die Identifikation mit einer Nation sind Menschen bereit, diese zu verteidigen.

Als Droh- und Verteidigungsorgan dient den Staaten das Militär. Dieses wird unter anderem zum ‚Grenzschutz‘ und somit zur Abwehr und Kontrolle flüchtender Menschen eingesetzt. Seit Sommer 2016 geschieht dies an der Grenze zwischen der Schweiz und Italien, wo die Schweizer Armee phasenweise Einsätze macht, um geflüchtete Menschen abzufangen und nach Italien zurückzubringen.

Staaten, Nationen und Grenzen sind Ausdruck von Herrschaftsstrukturen. Herrschaft bedeutet in jedem Fall Fremdbestimmung und Unterdrückung sowie Gehorsam und Anpassung. Häufig braucht es Repression und Gewalt, um Herrschaft aufrechtzuerhalten und unerwünschte Menschen abzuschrecken. Das illegale Überqueren der Grenzen hintergeht diese Herrschaftsansprüche und wird daher mit heftiger Repression beantwortet.

Solange es Menschen gibt, die über andere Lebewesen herrschen wollen, gibt es Lebewesen, die dadurch unterdrückt und ausgenutzt werden. Solange Normen aufrechterhalten und reproduziert werden, gibt es Menschen, die unter diesen leiden und durch diese ausgeschlossen werden. Solange das Streben nach einem Mehrwert und einer Produktivitätssteigerung über den Bedürfnissen und dem Wohl der Lebewesen und der Umwelt steht, wird es Lebewesen und Regionen geben, die ausgebeutet und zerstört werden und denen jede Lebensgrundlage entzogen wird. Solange die Welt in Staaten unterteilt wird, müssen diese durch unterdrückende Strukturen erhalten und verteidigt werden.

Wenn wir uns ein freies, selbstbestimmtes und kollektiv organisiertes Leben für alle wünschen, müssen wir gegen jegliche Form der Herrschaft und Grenzen vorgehen, diese bekämpfen und neue, solidarische Formen des Zusammenlebens ausprobieren.


Zitat aus einem Interview in der Zeitung „Fiasko“ mit einer Person im Ausschaffungsknast:
„In dieser Welt gewinnt der Stärkere. Das ist unsere Realität. Man sagt, die Schweiz sei ein neutrales Land. Aber wer liefert Waffenmaterial in die ganze Welt? Man sagt, die Schweiz sei ein neutrales Land. Aber das stimmt einfach nicht. Die Schweiz ist ein Polizeistaat.“


Je nachdem wo du geboren wirst, kannst du die ganze Welt bereisen oder du kannst das Land nur unter lebensbedrohlichen Umständen verlassen. Deine Bewegungsfreiheit ist an deine Papiere gekoppelt.

 

 

Bundeszentren sind Lager

Mit der Neustrukturierung des Asylverfahrens werden die ‚Bundeszentren‘ geschaffen, welche wir bewusst als Lager bezeichnen, einerseits aufgrund ihrer Funktion innerhalb der Gesellschaft, aber auch aufgrund ihrer geographischen Lage und der sozialen Isolation der Insass*innen.

Architektur der Kontrolle
Die Lagerstruktur der sogenannten ‚Bundeszentren‘ ist dadurch gegeben, dass eine Gruppe von Menschen vom Rest der Gesellschaft isoliert und in besonderer Weise behandelt wird. In diesem Fall sind es Menschen, die geflüchtet und dabei ohne entsprechende Papiere in die Schweiz gekommen sind. Doch das Konzept der Lager ist in unserer Gesellschaft weiter verbreitet und umfasst viele Institutionen wie Knäste, Psychiatrien, Alters- und Jugendheime, Krankenhäuser und auch Schulen. Eine zentrale Funktion dieser Lager ist die räumliche Konzentration einer bestimmten sozialen Gruppe.

Einige dieser Lager zeichnen sich durch ihre geographische Lage aus, so sind Knäste und Psychiatrien sowie die Bundeslager häufig an der Peripherie oder ganz abgelegen von Städten platziert. Dadurch sind sie für den Rest der Gesellschaft weniger sichtbar, die Existenz der Institution und der Insass*innen weniger präsent.

Aus diesem Blickwinkel ist es nicht verwunderlich, dass viele der Bundeslager neben Knästen oder Psychiatrien liegen und teilweise alte Spitäler oder sogar Knäste zu Bundeslagern umfunktioniert werden. Gibt es bereits einen abgeschiedenen Ort, an dem ein Knast oder eine Psychiatrie steht, muss kein neuer gefunden werden, Lager zu Lager, das minimiert die Präsenz der ‚Unorte‘.

Die Architektur der Gebäude, die bereits zuvor eine Lagerstruktur erfüllten, eignet sich aufgrund der räumlichen Aufteilung. Es braucht Schlafplätze, Aufenthaltsräume, Küchen, Esszimmer, aber auch Räume zur Befragung, zur Identifizierung und Erkennungsdienstlichen Erfassung (u.a. Abnahme von Fingerabdrücken). Es braucht eine Rezeption zur Ein- und Ausgangskontrolle.


Ausschaffungslager Embrach
Die Personalhäuser auf dem Gelände der ehemaligen Psychiatrie wurden bisher als Durchgangszentrum genutzt. Das Bundeslager wird vorübergehend in eine Containersiedlung einquartiert, die bisher als Notunterkunft diente. Vor der definitiven Inbetriebnahme des Bundeslagers erfolgt ein Umbau, der mehr Platz schaffen und im Gegensatz zu den bisher verstreuten Barracken eine Umzäunung des gesamten Geländes ermöglichen soll.

Verfahrenslager Zieglerspital
Ein ehemaliges Krankenhaus wird als Bundeslager zwischengenutzt.

Ausschaffungslager Flumentahl
Die Baufirma DM-Bau AG errichtet das Bundeslager neben dem Knast in Flumenthal, zwischen Autobahn und Aare. Der fertige Elementbau wurde zuvor von der Rehaklinik in Bellikon genutzt.

Ausschaffungslager Prêles
Ehemaliges Jugendgefängnis des Kantons Bern, in dem bis zu 70 Jugendstraftäter*innen eingeknastet waren.

Ausschaffungslager Giffers
Ehemaliges Jugendheim mit Fokus auf ‚Arbeitsintegration‘


Ausbaubare Halbgefangenschaft
Dort, wo ein bereits bestehender Knast genutzt wird, sind genügend Massnahmen zur Einschliessung vorhanden. Einige der Gebäude, die zu Bundeslager umfunktioniert werden, sind schon aufgrund der bisherigen Nutzung umzäunt, um andere Standorte wird eigens für den Bundeslagerbetrieb ein Zaun gebaut.

Mit der Eingangskontrolle und den Zäunen sind die Ausgehzeiten nicht mehr nur Regeln, die man befolgen oder missachten kann, sondern die von den zuständigen Sicherheitsdiensten durchgesetzt werden können. Dies zementiert die Halbgefangenschaft, welche in bisherigen Lagern bereits eine gewisse Praxis hat. Dass die Lager in Holland den neuen Bundeslagern als Vorbild dienen, ist auch insofern beunruhigend, dass diese ganz geschlossen sind.

Sind die neuen Bundeslager fertig gebaut und eingerichtet, sind die Infrastruktur und das Verfahren so organisiert, dass sie ohne weiteren organisatorischen oder finanziellen Aufwand jederzeit zu geschlossenen Lagern umfunktioniert werden könnten. Das Einzige, das dazu fehlt, ist der politische Entscheid.

Das beschleunigte Verfahren in der Testphase

In der Barackensiedlung Juchhof in Zürich testet das Staatssekretariat für Migration (SEM) seit Anfang 2014 die Neustrukturierung des Asylverfahrens, das künftig einheitlich und zentralisiert in allen Bundeslagern umgesetzt werden soll. Dazu hat der Bund eigens eine Testphasenverordnung verabschiedet, die im Oktober 2013 in Kraft trat. Diese ist gültig, bis die definitive Asylgesetzrevision im März 2019 in Kraft treten wird. Auch in der Westschweiz ist im Jahr 2018 in den zwei Bundeslagern Giffers und Boudry der Testbetrieb aufgenommen worden.

Beschleunigte Verfahren
Das Verfahren ist in drei Schritte unterteilt:

  • Die Vorbereitungsphase soll maximal 21 Tage dauern. In dieser Zeit erhebt das SEM die Personalien, macht Fotos und entnimmt den Menschen Fingerabdrücke. Das SEM kann die Betroffenen nach Belieben zu weiteren biometrischen Datenerhebungen zwingen, Papiere verlangen oder die umstrittene Methode des Altersgutachtens anwenden.
  • Das Hauptverfahren dauert 8 bis 10 Tage von der ersten Befragung bis zum Entscheid.
  • Schliesslich beträgt die Beschwerdefrist nur noch maximal 10 Tage, die bisherige 30-Tage-Frist wurde somit um zwei Drittel gekürzt.

Der Aufenthalt in den Bundeslagern soll pro Person maximal 140 Tage dauern. Erweiterte Verfahren, welche länger dauern, werden ausserhalb der Bundeslager weiterbehandelt. Dies betrifft die meisten Menschen, die eine Chance auf Asyl haben.

Die Beschleunigung der Verfahren wird vom SEM als durchgehend positiv für alle Beteiligten dargestellt, Verantwortliche streichen heraus, dass die asylsuchenden Menschen dadurch nicht in einer ewigen Warteschlaufe gefangen seien. Doch die kurzen Verfahren lassen wenig Zeit, sich unabhängig zu informieren, Leute kennen zu lernen, sich geographisch zurechtzufinden sowie Mittel und Wege zu finden, Kontrollen zu umgehen und unterzutauchen. Die kurze Wartezeit ist kein Trost, wenn der Entscheid negativ ausfällt und aufgrund des Dublin-Abkommens ein Asylantrag in jedem anderen europäischen Land aussichtslos ist. Zudem lässt sich zur Beschleunigung der Verfahren sagen, dass nur die Abweisungen und Ausschaffungen schneller und effizienter gemacht werden, nicht aber das Aufnahmeprozedere.

Rechtsvertretung
Im beschleunigten Verfahren setzt das SEM eine zentral organisierte Rechtsvertretungsstelle ein. Beim Testbetrieb Juchhof erhielt eine Bietergemeinschaft rund um die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH)den Auftrag, weil sie die weitaus billigste Offerte eingereicht hatte. Mit dabei ist die Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not (RBS), der Verband Schweizerischer Jüdischer Fürsorgen (VSJF) und das Netzwerk Schweizerisches Arbeitshilfswerk (SAH).In Giffers und Boudry konnte sich die Caritas die Aufträge sichern.

Die SFH erhält pauschal 1360 Franken für die Vertretung jeder asylsuchenden Person, die in das Testzentrum eingewiesen wird. Dies reicht nicht aus für eine seriöse rechtliche Vertretung. Einmal mehr zeigt sich hinter den Fassaden der ‚humanitären‘ Organisationen die eigentliche Bestrebung, in das staatliche Migrationsregime eingebunden zu sein, um dadurch die eigene Existenz abzusichern.

Die Rechtsvertretung vertritt die Interessen des SEM
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Rechtsvertretung nicht wirklich die Interessen ihrer Mandant*innen vertritt, sondern vielmehr die ihres Auftraggebers, der vom SEM finanziert ist.

Das SEM hat das letzte Wort, was personelle Entscheide im Bereich der Rechtsvertretung angeht. Rechtsvertreter*innen, die zu viele Beschwerden einreichen, können vom SEM, das die Asylentscheide fällt, entlassen werden. Dazu kommt, dass sich mit der Neustrukturierung des Asylwesens die Büros aller Instanzen, die am Verfahren beteiligt sind, innerhalb des Bundeslagers befinden. Durch die räumliche Nähe von SEM-Mitarbeiter*innen und Rechtsvertreter*innen, die sich auch eine Cafeteria teilen und sich informell austauschen, ist die Unabhängigkeit der Rechtsvertretung nicht gegeben. Die verschiedenen Instanzen sind dadurch für die Betroffenen kaum auseinanderzuhalten. So kann zwischen Mandant*in und Rechtsvertretung kein Vertrauensverhältis entstehen. Geschieht dies doch, wird es in den meisten Fällen durch sogenannte ‚Handwechsel‘ zerstört. Handwechsel heisst, dass die Rechtsvertretungen die Mandate untereinander weiterreichen. Dies geschieht in den meisten Fällen, da die Rechtsvertretungen oftmals Teilzeitangestellte sind, die kurzen Verfahrenszeiten aber keine Verzögerungen zulassen.

Der grösste Einschnitt in die Souverenität der Mandant*innen besteht darin, dass die Rechtsvertretungen verpflichtet sind, das Mandat niederzulegen, wenn sie eine Beschwerde gegen den Asylentscheid als aussichtslos einstufen. Dies bedeutet eine immense Entscheidungsmacht der Rechtsvertreter*innen über die Leben der betroffenen Personen.

Wird das Mandat niedergelegt, ist es für die Betroffenen so gut wie unmöglich, innerhalb der kurzen Beschwerdefrist eine unabhängige, freiwillige Rechtsberatung ausserhalb des Bundeslagers zu finden, die eine Beschwerde für sie einreichen könnte.

Die Verantwortung für die Einführung dieser sogenannten Rechtsvertretung liegt einerseits beim SEM und all denen, welche die Neustrukturierung des Asylverfahrens vorangetrieben haben. Jedoch sind auch die Anwält*innen und angehenden Anwält*innen verantwortlich für ihr eigenes Handeln – aufgrund ihrer Beteiligung sind sie mitschuldig, dass die Farce der rechtlichen Vertretung im Beschleunigten Verfahren aufrechterhalten werden kann.

Ende 2015 hat das SEM eine Evaluation des Testbetriebes in Auftrag gegeben, das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) hat die Rechtsvertretung analysiert. Dass der Rückgang der Beschwerdezahl ausschliesslich als Erfolg gewertet wird, ist zynisch, und die positive Reaktionen aller Instanzen zeigen, dass wohl genau dies das Ziel der beschleunigten Vefahren ist.


Altersbestimmung

Die Statistik zu Anzahl und Alter der asylsuchenden Personen zeigt eine aussergewönlich hohe Zahl an 18 jährigen Männer* die ein Asylgesuch gestZur Altersbestimmung stützt sich das SEM im Testbetrieb Juchhof auf das sogenannte 4-Punkte-Analyse. Neben der bereits verwendeten Knochenanalyse der linken Hand werden zusätzlich Körperliche Untersuchungen (unter anderem wird die Entwicklung der Genitalien beurteilt), Radiologische Untersuchung der Schlüsselbeine und Zahnärztliche Untersuchungen durchgeführt. Zahlreiche medizinische Fachpersonen haben darauf hingewiesen, dass weder die Knochenanalyse noch die anderen Untersuchungen zuverlässige Rückschlüsse auf das Alter gemacht werden können. Ärzt*innen-Verbände und mehere Spitäler rufen zum Boykott der Untersuchungen auf. Zur Altersbestimmung stützt sich das SEM im Testbetrieb Juchhof auf das sogenannte 4-Punkte-Analyse. Neben der bereits verwendeten Knochenanalyse der linken Hand werden zusätzlich Körperliche Untersuchungen (unter anderem wird die Entwicklung der Genitalien beurteilt), Radiologische Untersuchung der Schlüsselbeine und Zahnärztliche Untersuchungen durchgeführt. Zahlreiche medizinische Fachpersonen haben darauf hingewiesen, dass weder die Knochenanalyse noch die anderen Untersuchungen zuverlässige Rückschlüsse auf das Alter gemacht werden können. Ärzt*innen-Verbände und mehere Spitäler rufen zum Boykott der Untersuchungen auf. Zur Altersbestimmung stützt sich das SEM im Testbetrieb Juchhof auf das sogenannte 4-Punkte-Analyse. Neben der bereits verwendeten Knochenanalyse der linken Hand werden zusätzlich Körperliche Untersuchungen (unter anderem wird die Entwicklung der Genitalien beurteilt), Radiologische Untersuchung der Schlüsselbeine und Zahnärztliche Untersuchungen durchgeführt. Zahlreiche medizinische Fachpersonen haben darauf hingewiesen, dass weder die Knochenanalyse noch die anderen Untersuchungen zuverlässige Rückschlüsse auf das Alter gemacht werden können. Ärzt*innen-Verbände und mehere Spitäler rufen zum Boykott der Untersuchungen auf. ellt haben. Da Minderjährige besonderen Schutz erhalten, hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) Interesse möglichst viele Menschen als Volljährig einzustufen. Wie auf dieser Grafik ersichtilich, machen sie das grosszügig. Das SEM weist diesen Zur Altersbestimmung stützt sich das SEM im Testbetrieb Juchhof auf das sogenannte 4-Punkte-Analyse. Neben der bereits verwendeten Knochenanalyse der linken Hand werden zusätzlich Körperliche Untersuchungen (unter anderem wird die Entwicklung der Genitalien beurteilt), Radiologische Untersuchung der Schlüsselbeine und Zahnärztliche Untersuchungen durchgeführt. Zahlreiche medizinische Fachpersonen haben darauf hingewiesen, dass weder die Knochenanalyse noch die anderen Untersuchungen zuverlässige Rückschlüsse auf das Alter gemacht werden können. Ärzt*innen-Verbände und mehere Spitäler rufen zum Boykott der Untersuchungen auf. Vorwurf zurück und wagen zur Erklärung der Grafik sogar behaupten, dass Asylsuchende sich teilweise selber als Volljährig ausgeben, weil sie sie sich damit eine Arbeit versprächen.

Zur Altersbestimmung stützt sich das SEM im Testbetrieb Juchhof auf das sogenannte 4-Punkte-Analyse. Neben der bereits verwendeten Knochenanalyse der linken Hand werden zusätzlich Körperliche Untersuchungen (unter anderem wird die Entwicklung der Genitalien beurteilt), Radiologische Untersuchung der Schlüsselbeine und Zahnärztliche Untersuchungen durchgeführt. Zahlreiche medizinische Fachpersonen haben darauf hingewiesen, dass weder die Knochenanalyse noch die anderen Untersuchungen zuverlässige Rückschlüsse auf das Alter gemacht werden können. Ärzt*innen-Verbände und mehere Spitäler rufen zum Boykott der Untersuchungen auf.