Das beschleunigte Verfahren in der Testphase

In der Barackensiedlung Juchhof in Zürich testet das Staatssekretariat für Migration (SEM) seit Anfang 2014 die Neustrukturierung des Asylverfahrens, das künftig einheitlich und zentralisiert in allen Bundeslagern umgesetzt werden soll. Dazu hat der Bund eigens eine Testphasenverordnung verabschiedet, die im Oktober 2013 in Kraft trat. Diese ist gültig, bis die definitive Asylgesetzrevision im März 2019 in Kraft treten wird. Auch in der Westschweiz ist im Jahr 2018 in den zwei Bundeslagern Giffers und Boudry der Testbetrieb aufgenommen worden.

Beschleunigte Verfahren
Das Verfahren ist in drei Schritte unterteilt:

  • Die Vorbereitungsphase soll maximal 21 Tage dauern. In dieser Zeit erhebt das SEM die Personalien, macht Fotos und entnimmt den Menschen Fingerabdrücke. Das SEM kann die Betroffenen nach Belieben zu weiteren biometrischen Datenerhebungen zwingen, Papiere verlangen oder die umstrittene Methode des Altersgutachtens anwenden.
  • Das Hauptverfahren dauert 8 bis 10 Tage von der ersten Befragung bis zum Entscheid.
  • Schliesslich beträgt die Beschwerdefrist nur noch maximal 10 Tage, die bisherige 30-Tage-Frist wurde somit um zwei Drittel gekürzt.

Der Aufenthalt in den Bundeslagern soll pro Person maximal 140 Tage dauern. Erweiterte Verfahren, welche länger dauern, werden ausserhalb der Bundeslager weiterbehandelt. Dies betrifft die meisten Menschen, die eine Chance auf Asyl haben.

Die Beschleunigung der Verfahren wird vom SEM als durchgehend positiv für alle Beteiligten dargestellt, Verantwortliche streichen heraus, dass die asylsuchenden Menschen dadurch nicht in einer ewigen Warteschlaufe gefangen seien. Doch die kurzen Verfahren lassen wenig Zeit, sich unabhängig zu informieren, Leute kennen zu lernen, sich geographisch zurechtzufinden sowie Mittel und Wege zu finden, Kontrollen zu umgehen und unterzutauchen. Die kurze Wartezeit ist kein Trost, wenn der Entscheid negativ ausfällt und aufgrund des Dublin-Abkommens ein Asylantrag in jedem anderen europäischen Land aussichtslos ist. Zudem lässt sich zur Beschleunigung der Verfahren sagen, dass nur die Abweisungen und Ausschaffungen schneller und effizienter gemacht werden, nicht aber das Aufnahmeprozedere.

Rechtsvertretung
Im beschleunigten Verfahren setzt das SEM eine zentral organisierte Rechtsvertretungsstelle ein. Beim Testbetrieb Juchhof erhielt eine Bietergemeinschaft rund um die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH)den Auftrag, weil sie die weitaus billigste Offerte eingereicht hatte. Mit dabei ist die Rechtsberatungsstelle für Menschen in Not (RBS), der Verband Schweizerischer Jüdischer Fürsorgen (VSJF) und das Netzwerk Schweizerisches Arbeitshilfswerk (SAH).In Giffers und Boudry konnte sich die Caritas die Aufträge sichern.

Die SFH erhält pauschal 1360 Franken für die Vertretung jeder asylsuchenden Person, die in das Testzentrum eingewiesen wird. Dies reicht nicht aus für eine seriöse rechtliche Vertretung. Einmal mehr zeigt sich hinter den Fassaden der ‚humanitären‘ Organisationen die eigentliche Bestrebung, in das staatliche Migrationsregime eingebunden zu sein, um dadurch die eigene Existenz abzusichern.

Die Rechtsvertretung vertritt die Interessen des SEM
Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Rechtsvertretung nicht wirklich die Interessen ihrer Mandant*innen vertritt, sondern vielmehr die ihres Auftraggebers, der vom SEM finanziert ist.

Das SEM hat das letzte Wort, was personelle Entscheide im Bereich der Rechtsvertretung angeht. Rechtsvertreter*innen, die zu viele Beschwerden einreichen, können vom SEM, das die Asylentscheide fällt, entlassen werden. Dazu kommt, dass sich mit der Neustrukturierung des Asylwesens die Büros aller Instanzen, die am Verfahren beteiligt sind, innerhalb des Bundeslagers befinden. Durch die räumliche Nähe von SEM-Mitarbeiter*innen und Rechtsvertreter*innen, die sich auch eine Cafeteria teilen und sich informell austauschen, ist die Unabhängigkeit der Rechtsvertretung nicht gegeben. Die verschiedenen Instanzen sind dadurch für die Betroffenen kaum auseinanderzuhalten. So kann zwischen Mandant*in und Rechtsvertretung kein Vertrauensverhältis entstehen. Geschieht dies doch, wird es in den meisten Fällen durch sogenannte ‚Handwechsel‘ zerstört. Handwechsel heisst, dass die Rechtsvertretungen die Mandate untereinander weiterreichen. Dies geschieht in den meisten Fällen, da die Rechtsvertretungen oftmals Teilzeitangestellte sind, die kurzen Verfahrenszeiten aber keine Verzögerungen zulassen.

Der grösste Einschnitt in die Souverenität der Mandant*innen besteht darin, dass die Rechtsvertretungen verpflichtet sind, das Mandat niederzulegen, wenn sie eine Beschwerde gegen den Asylentscheid als aussichtslos einstufen. Dies bedeutet eine immense Entscheidungsmacht der Rechtsvertreter*innen über die Leben der betroffenen Personen.

Wird das Mandat niedergelegt, ist es für die Betroffenen so gut wie unmöglich, innerhalb der kurzen Beschwerdefrist eine unabhängige, freiwillige Rechtsberatung ausserhalb des Bundeslagers zu finden, die eine Beschwerde für sie einreichen könnte.

Die Verantwortung für die Einführung dieser sogenannten Rechtsvertretung liegt einerseits beim SEM und all denen, welche die Neustrukturierung des Asylverfahrens vorangetrieben haben. Jedoch sind auch die Anwält*innen und angehenden Anwält*innen verantwortlich für ihr eigenes Handeln – aufgrund ihrer Beteiligung sind sie mitschuldig, dass die Farce der rechtlichen Vertretung im Beschleunigten Verfahren aufrechterhalten werden kann.

Ende 2015 hat das SEM eine Evaluation des Testbetriebes in Auftrag gegeben, das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) hat die Rechtsvertretung analysiert. Dass der Rückgang der Beschwerdezahl ausschliesslich als Erfolg gewertet wird, ist zynisch, und die positive Reaktionen aller Instanzen zeigen, dass wohl genau dies das Ziel der beschleunigten Vefahren ist.


Altersbestimmung

Die Statistik zu Anzahl und Alter der asylsuchenden Personen zeigt eine aussergewönlich hohe Zahl an 18 jährigen Männer* die ein Asylgesuch gestZur Altersbestimmung stützt sich das SEM im Testbetrieb Juchhof auf das sogenannte 4-Punkte-Analyse. Neben der bereits verwendeten Knochenanalyse der linken Hand werden zusätzlich Körperliche Untersuchungen (unter anderem wird die Entwicklung der Genitalien beurteilt), Radiologische Untersuchung der Schlüsselbeine und Zahnärztliche Untersuchungen durchgeführt. Zahlreiche medizinische Fachpersonen haben darauf hingewiesen, dass weder die Knochenanalyse noch die anderen Untersuchungen zuverlässige Rückschlüsse auf das Alter gemacht werden können. Ärzt*innen-Verbände und mehere Spitäler rufen zum Boykott der Untersuchungen auf. Zur Altersbestimmung stützt sich das SEM im Testbetrieb Juchhof auf das sogenannte 4-Punkte-Analyse. Neben der bereits verwendeten Knochenanalyse der linken Hand werden zusätzlich Körperliche Untersuchungen (unter anderem wird die Entwicklung der Genitalien beurteilt), Radiologische Untersuchung der Schlüsselbeine und Zahnärztliche Untersuchungen durchgeführt. Zahlreiche medizinische Fachpersonen haben darauf hingewiesen, dass weder die Knochenanalyse noch die anderen Untersuchungen zuverlässige Rückschlüsse auf das Alter gemacht werden können. Ärzt*innen-Verbände und mehere Spitäler rufen zum Boykott der Untersuchungen auf. Zur Altersbestimmung stützt sich das SEM im Testbetrieb Juchhof auf das sogenannte 4-Punkte-Analyse. Neben der bereits verwendeten Knochenanalyse der linken Hand werden zusätzlich Körperliche Untersuchungen (unter anderem wird die Entwicklung der Genitalien beurteilt), Radiologische Untersuchung der Schlüsselbeine und Zahnärztliche Untersuchungen durchgeführt. Zahlreiche medizinische Fachpersonen haben darauf hingewiesen, dass weder die Knochenanalyse noch die anderen Untersuchungen zuverlässige Rückschlüsse auf das Alter gemacht werden können. Ärzt*innen-Verbände und mehere Spitäler rufen zum Boykott der Untersuchungen auf. ellt haben. Da Minderjährige besonderen Schutz erhalten, hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) Interesse möglichst viele Menschen als Volljährig einzustufen. Wie auf dieser Grafik ersichtilich, machen sie das grosszügig. Das SEM weist diesen Zur Altersbestimmung stützt sich das SEM im Testbetrieb Juchhof auf das sogenannte 4-Punkte-Analyse. Neben der bereits verwendeten Knochenanalyse der linken Hand werden zusätzlich Körperliche Untersuchungen (unter anderem wird die Entwicklung der Genitalien beurteilt), Radiologische Untersuchung der Schlüsselbeine und Zahnärztliche Untersuchungen durchgeführt. Zahlreiche medizinische Fachpersonen haben darauf hingewiesen, dass weder die Knochenanalyse noch die anderen Untersuchungen zuverlässige Rückschlüsse auf das Alter gemacht werden können. Ärzt*innen-Verbände und mehere Spitäler rufen zum Boykott der Untersuchungen auf. Vorwurf zurück und wagen zur Erklärung der Grafik sogar behaupten, dass Asylsuchende sich teilweise selber als Volljährig ausgeben, weil sie sie sich damit eine Arbeit versprächen.

Zur Altersbestimmung stützt sich das SEM im Testbetrieb Juchhof auf das sogenannte 4-Punkte-Analyse. Neben der bereits verwendeten Knochenanalyse der linken Hand werden zusätzlich Körperliche Untersuchungen (unter anderem wird die Entwicklung der Genitalien beurteilt), Radiologische Untersuchung der Schlüsselbeine und Zahnärztliche Untersuchungen durchgeführt. Zahlreiche medizinische Fachpersonen haben darauf hingewiesen, dass weder die Knochenanalyse noch die anderen Untersuchungen zuverlässige Rückschlüsse auf das Alter gemacht werden können. Ärzt*innen-Verbände und mehere Spitäler rufen zum Boykott der Untersuchungen auf.